Gemäß einer neuen Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst wird klargestellt, dass Solaranlagen auf oder an denkmalgeschützten Gebäuden künftig in der Regel zu genehmigen sind. In der Richtlinie hält die Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn fest, dass allenfalls bei einer erheblichen Beeinträchtigung eines Kulturdenkmals eine Nichtgenehmigung in Frage kommt. Auch dann müssen die Behörden, so die Richtlinie, stets alle Möglichkeiten nutzen, um die Beeinträchtigung zu reduzieren und eine genehmigungsfähige Alternative zu finden. Die Richtlinie ist für die Denkmalbehörden der Kommunen handlungsleitend.
„Für die Denkmalbehörden ist diese Richtlinie zur Genehmigung von Solaranlagen auf oder an Kulturdenkmälern wichtig, denn sie gibt ganz klare und hessenweit einheitliche Handlungsanweisungen, an denen wir uns orientieren können,“ sagte Dr. Verena Jakobi, Landeskonservatorin im Landesamt für Denkmalpflege Hessen. Seitens des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen wurde für Ende des Jahres ein Leitfaden zur praktischen Umsetzung der Richtlinie angekündigt.